Aufgaben der Bildungskommission

Die Bildungskommission ist unter Vorbehalt der Zuständigkeit des Gemeinderates die oberste Führungs-und Aufsichtsbehörde der Volksschule. Sie hat primär die kommunalen Aufgaben im Volksschulwesen wahrzunehmen. Im Zuge der Dezentralisierung des Volksschulwesens wurde der Kompetenzbereich der Bildungskommission entsprechend erweitert, damit sie ihren Auftrag wahrnehmen kann.

Im Rahmen der Teilrevision des Volksschulbildungsgesetzes ändern sich die Kompetenzen der Schulpflege/Bildungskommission, die Übergangsfrist läuft bis 2020, bis dahin muss geregelt sein, mit welchen Kompetenzen die ehemaligen Schulpflegen ausgestattet sind.

Dieser Auftrag umfasst folgende Bereiche:

  • Schulangebot
  • Schulorganisation
  • Schulbetrieb
  • Qualitätssicherung
  • Information

Im Einzelnen können die Aufgaben der Bildungskommission wie folgt umschrieben werden:

Beaufsichtigen
  • Überprüfung der Tätigkeit der Schulleitung, der Qualität der Aufgabenerfüllung und der Zusammenarbeit an der Schule
Planen/Organisieren
  • Festsetzung der Schulferien und der Unterrichtszeiten
  • Beschaffung von Schullokalen, Mobiliar, Lehrmitteln, usw.
  • Planung der kommunalen Schule
Informieren:
  • der Erziehungsberechtigten über Entscheide und Absichten der Schulpflege
  • über Leistungen und Entwicklung der Schule
Entscheiden
  • Wahl der Schulleitung
  • Wahl der Lehrpersonen und Fachpersonen der schulischen Dienste nach vorausgegangener Mitwirkung der Schulleitung
  • übrige personalrechtliche Entscheide auf Antrag der Schulleitung
  • Schaffung und Aufhebung von Klassen
  • Definition des Grund- und Zusatzangebots im Unterrichtsbereich
  • Festlegen thematischer Schwerpunkte
  • Festlegen von Massnahmen bezüglich aktueller Probleme wie Suchtprävention, Umwelterziehung, interkulturelle Erziehung, ...
  • Festlegen der Leistungsaufträge mit den zu erreichenden Zielen
  • Genehmigung des Leitbilds und des Jahresprogramms der Schule
Gestalten und Entwickeln der eigenen Schule
  • Schulinterne Lehrerinnen- und Lehrerweiterbildung fördern
  • Schulversuche und Schulentwicklung anregen, bewilligen
  • Betreuung der Lernenden planen und organisieren