Elternforum Organisation

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A) Zweck

  • Das Elternforum hat den Zweck, den partnerschaftlichen Umgang aller an der Primarschule Wikon Beteiligten zu fördern.
  • Es übernimmt die Interessensvertretung der Elternschaft an der Schule.

B) Organisation

  • Die Möglichkeit einer Mitwirkung am Elternforum beginnt frühestens mit dem Eintritt eines Kindes im Kindergarten der Schule Wikon und endet spätestens mit dem Austritt des jüngsten Kindes aus der 6. Klasse der Schule Wikon.
  • Die Mitglieder des Elternforums suchen bei Bedarf selber neue Mitglieder, indem sie mittels Flyer alle Eltern der Schulkinder oder persönlich einzelne Eltern anfragen.
  • Das Elternforum ist um eine gute Durchmischung der Stufenvertretungen bemüht.
  • Die Mitglieder verpflichten sich, an den Sitzungen teilzunehmen.
  • Das Elternforum organisiert sich selber: Es wählt eine Forumsleitung, eine Aktuarin/ einen Aktuar sowie eine/n Kassier/in.
  • Das Elternforum bestimmt den Sitzungsrhythmus selbst und trifft sich mindestens einmal pro Semester. Es lädt mit einer Traktandenliste zur Sitzung ein.
  • Der Schulleitung wird ein aktuelles Exemplar des Protokolls zur Kenntnisnahme und zur Information der Lehrpersonen (Aushang im Lehrerzimmer) sowie der Bildungskommission zugestellt.
  • Das Elternforum kann Anträge an die Bildungskommission und die Schulleitung stellen.
  • Vertreter/innen der Lehrerschaft und der Bildungskommission nehmen nach Bedarf, die Schulleitung nach Möglichkeit an den Sitzungen des Elternforums teil.
  • Nach den Sitzungen des Elternforums informiert ein/e Vertreter/in nach Bedarf an den Teamsitzungen des Lehrkörpers über wichtige Inhalte.

C) Aufgaben

  • Das Elternforum ist eine Anlaufstelle für Elternanliegen, welche die gesamte Schule betreffen. Es sorgt für eine angemessene Diskussion dieser Anliegen und trägt sie an die entsprechenden Stellen weiter.
  • Es unterstützt die Schule beim Chlauseinzug und bei anderen Schulanlässen.
  • Es organisiert Elternbildungsveranstaltungen und regt mögliche weitere Anlässe an.
  • Es bewirtschaftet das Ideenportal für mögliche Projekte und den Ressourcenpool auf der Schulhomepage, um die Mitarbeit der Elternschaft an der Schule optimal zu koordinieren und den Lehrpersonen den Zugriff auf die Ressourcen des Dorfes und in der Elternschaft zu vereinfachen.
  • Vertreter/innen des Elternforums können auf Einladung an Sitzungen zu Schulanlässen teilnehmen.
  • Es diskutiert bei der Überarbeitung des Leitbildes der Schule mit.

D) Abgrenzung

  • as Elternforum nimmt keinen Einfluss auf den Schulbetrieb. Insbesondere liegen die pädagogisch-didaktische Gestaltung, die Umsetzung des Lehrplans und der kantonalen Vorgaben, die Wahl der Lehrmittel, der Stundenplan und die Wochenstruktur sowie die Klassenplanung und -zuteilung alleine in der Verantwortung der Schule.
  • Es hat keine Aufsichts- oder Kontrollfunktion.
  • Es berät nicht über einzelne Lehrpersonen und beurteilt weder deren Methoden noch Inhalte des Unterrichts.
  • Die Bewältigung von Schulproblemen einzelner Lernender und die Vermittlung in Konflikten zwischen Eltern und Vertretern der Schule sind nicht Aufgaben des Elternforums. Das Forum verweist bei entsprechender Kontaktaufnahme seitens der Eltern an die betroffene Lehrperson oder die Schulleitung.

E) Öffentlichkeitsarbeit

  • Das Elternforum orientiert die Öffentlichkeit regelmässig über seine Vorhaben und Aktivitäten auf der Homepage der Schule Wikon, im „Wiigger Blättli“ oder in Regional- und Tageszeitungen.

F) Infrastruktur und Finanzen

  • Die Schule Wikon stellt die Räumlichkeiten und ihre Infrastruktur nach Absprache mit der Schulleitung dem Elternforum zur Verfügung.
  • Die Mitarbeit im Elternforum erfolgt ohne finanzielle Entschädigung.
  • Bei Projekten stellt das Elternforum bei der zuständigen Stelle Antrag auf Finanzierung.
  • Kopien im Zusammenhang mit der Arbeit im Elternforum werden von der Schule Wikon übernommen.

G) Allgemeine Bestimmungen

  • Das Elternforum ist konfessionell und politisch neutral und kulturell offen.
  • Die Mitglieder des Elternforums sind verpflichtet, Verschwiegenheit zu wahren und sich an den Datenschutz zu halten.
  • Die Zweckmässigkeit des Leitfadens ist periodisch zu überprüfen.
  • Änderungen des Leitfadens bedürfen einer Vernehmlassung aller beteiligen Gremien und eines Bildungskommissionsbeschlusses.

H) Genehmigung und Inkraftsetzung

  • Der Leitfaden wurde von einer Arbeitsgruppe, bestehend aus Vertretern der Eltern, Lehrpersonen, Bildungskommission und Schulleitung ausgearbeitet und von der Bildungskommission Wikon genehmigt.

Wikon, 01.01.2019