Leistungsauftrag

Die Bildungskommission bestimmt die Ausgestaltung und Organisation des vom Gemeinderat festgelegten Volksschulangebotes sowie die Schulorganisation und den Schulbetrieb.
Sie legt die entsprechenden Vorgaben in einem Leistungsauftrag gegenüber der Schule fest. Der Leistungsauftrag ist vom Gemeinderat zu genehmigen.